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Hartlauer Garantie

Garantie & Gewährleistung

GEWÄHRLEISTUNG

Gewährleistung ist die gesetzlich angeordnete Haftung von „Hartlauer“ für Mängel, die die gekaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den „Besteller“ aufweist. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sind von der Gewährleistung grundsätzlich nicht erfasst. Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt zwei Jahre, wobei innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe „Hartlauer“ nachzuweisen hat, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht bestanden hat; ab dem siebten Monat trifft die Beweislast den „Besteller“. „Hartlauer“ prüft die seitens des „Bestellers“ geltend gemachten Beanstandungen und ersetzt gegebenenfalls rechtliche Ansprüche im gesetzlich vorgegebenen Rahmen (§§ 922 ff ABGB).

GARANTIE

Bei der Garantie handelt es sich um die freiwillige Zusage des Herstellers, dass eine Sache für eine bestimmte Zeit entsprechend funktioniert. Die Garantie wird zumeist an bestimmte Bedingungen gebunden und kann eingeschränkt, zB auf gewisse Teile gewährt werden. Ob und zu welchen Bedingungen der Hersteller für die von Ihnen erworbene Ware eine Herstellergarantie vorsieht, entnehmen Sie bitte der Packungsbeilage der Ware, wenden Sie sich direkt an den Hersteller oder sehen Sie in unserer unten angeführten Übersicht nach. Sollten Sie eine Herstellergarantie von einer bei Hartlauer gekauften Ware in Anspruch nehmen wollen, übernimmt Ihr nächstes Hartlauer Geschäft die Kommunikation mit dem Hersteller und den Transport zur Fachwerkstätte.

Übersicht der Garantiebedingungen

Hartlauer 3 Jahres-Garantie

Verlängerung der Herstellergarantie für Foto- und Videokameras durch Hartlauer

Kamerahersteller bieten unterschiedlichste Garantiezeiten welche von 6 Monaten bis zu 2 Jahren reichen. Als besonderes Service verlängert Hartlauer für Sie bei allen gekauften Foto- und Videokameras die Herstellergarantie auf 3 Jahre ab Kaufdatum. Damit kommen Sie in den Genuss einer für Österreich einzigartigen, kostenlosen Garantiezeit! Gültig ist dies nur mit der vorliegenden Original-Garantieurkunde und dem Original-Kassabon. Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers, jedoch jeweils mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Ob und zu welchen Bedingungen der Hersteller für die von Ihnen erworbene Ware eine Herstellergarantie vorsieht, entnehmen Sie bitte der Packungsbeilage der Ware, wenden Sie sich direkt an den Hersteller oder sehen Sie in unserer Übersicht nach. Die Garantieabwicklung erfolgt über jedes Hartlauer Geschäft. Dadurch stellen wir in Ihrem Sinne sicher, dass Sie ohne Wenn und Aber lange Freude an Ihrer Kamera haben!