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Drohnen Drohnen

Drohnenverordnung: Alle Änderungen auf einen Blick

Die neue EU-Verordnung ab 31.12.2020

Um das Nutzen von Drohnen im europäischen Raum einheitlich zu gestalten sowie um ein hohes Maß an Sicherheit beim Fliegen zu gewährleisten, tritt am 31.12.2020 eine neue EU-Verordnung in Kraft. Diese regelt maßgebende Themen wie Klassifizierung, Registrierungspflicht, den Bewilligungsprozess und Co. Die neue Drohnenverordnung gilt in allen 27 EU-Ländern sowie der Schweiz. Dies ist eine deutliche Vereinfachung für Österreicher, die eine Drohne auch außerhalb Österreichs betreiben möchten. Alle wichtigen Informationen zur neuen Drohnenverordnung haben wir hier für Sie zusammengefasst.  

Drohnenverordnung: Was ist neu?

Mit dem Inkrafttreten der neuen Drohnenverordnung ab dem 31.12.2020 gibt es einige Änderungen, die sie als Besitzer einer Drohne oder als Kaufinteressent berücksichtigen müssen. Einer der wichtigsten Punkte dabei ist die Kategorisierung von Drohnen und die damit verbundenen unterschiedlichen Regelungen. Eingeteilt werden die Drohnen dabei in die Klassen "Offen" (open), "Spezifisch" (specific) und "Zertifiziert" (certified). Für Sie relevant sind jene Drohnen, die unter die Kategorie open fallen. Drohnen aus dieser Gruppierung dürfen nur geflogen werden, wenn ein direkter Sichtkontakt zu ihnen gegeben ist. Außerdem darf mit ihnen nur eine Höhe von 120 Metern erreicht werden.

Registrierungspflicht für alle

Die neue Drohnenverordnung verlangt zudem, dass nun auch Drohnen unter 250 Gramm registriert werden müssen und nicht mehr nur jene, die dieses Gewicht überschreiten. Eine Ausnahme bilden lediglich sogenannte Spielzeugdrohnen, welche unter 250 Gramm wiegen und über keine Kamera verfügen. Registrieren kann man sich in Österreich unter dronespace.at.

Neue Klassifizierung durch die Drohnenverordnung

Für die Registrierung braucht man künftig auch eine Klassifizierung nach CE Kennzeichnung. Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm liegen in der Klasse C0, solche bis 900 Gramm in der Klasse C1. Jene, die bis zu 4 Kilo betragen, werden der Klasse C2 zugerechnet und alle Drohnen bis zu 25 Kilo gehören zu den Klassen C3 und C4. Diese Klassifizierung liefert der Hersteller schon beim Kauf, so kann die Drohne direkt registriert werden. Wer noch ein älteres Modell hat, hat eine Übergangsfrist bis 31.12.2022.

Drohnen in den unterschiedlichen Klassen gibt es auch bei Hartlauer

Bei Hartlauer können Sie zwischen verschiedenen Modellen der Klasse C0, C1 und C2 wählen. Zukünftig werden Drohnenmodelle von DJI beispielsweise, wie folgt klassifiziert (Achtung: Die oben angeführte Klassifizierung ist vorläufig und steht noch nicht zu hundert Prozent fest):

Fliegen nah am Menschen

Die Kategorisierung regelt zudem, wie der Sicherheitsabstand zu Personen aussehen muss. Wer näher als 30 Meter zu einem Menschen fliegen möchte, darf das nur mit Drohnen, die maximal 900 Gramm wiegen. Sind diese Menschen Unbeteiligte, darf die Drohne sogar nur 250 Gramm wiegen. All jene Drohnen, die zu den Kategorien C2, C3 und C4 gehören, dürfen nur in einem großen Abstand zu Menschen geflogen werden.

Kennzeichnungsplicht und "Drohnenführerschein"

Der Drohnenbetreiber erhält nach Registrierung der Drohne eine Betreibernummer, vergleichbar wie bei einem Autokennzeichen, um bei Verstößen die Nachvollziehbarkeit gewährleisten zu können. Die Betreibernummer muss, gleich wie das Autokennzeichen, auf der Drohne angebracht werden. Um die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen, verlangt das neue Regulativ zudem den Nachweis von Kenntnissen. Wer sich eine Drohne kauft, muss jetzt bestätigen können, dass er diese auch bedienen kann. All jene, die ein Modell über 250 Gramm fliegen, müssen einen Online-Lehrgang sowie eine anschließende Online-Prüfung ablegen. Das Online-Training kann ebenfalls direkt auf dronespace.at abgeschlossen werden. Um Drohnen zu lenken, die mehr als 900 Gramm wiegen, muss zudem eine Theorieprüfung absolviert werden. Die Kosten für die Registrierung in Österreich betragen 31,20 Euro. Die Registrierung ist für drei Jahre gültig. Nach drei Jahren muss man sich erneut registrieren. 

Alle weiteren Informationen rundum das Thema Registrierung, Kennzeichnung und Drohnenführerschein finden sie auf dronespace.at, der offiziellen Seite der Austrocontrol.

Eine App macht alles leichter

Die Nutzung von einer Drohnen-App, kann für mehr Klarheit sorgen. Gibt man seine CE Kennzeichnung ein, wird einem sofort angezeigt, wo man mit dieser Drohne starten darf und wo nicht. Über die App "Drone Space" der Austro Control erhält man umfangreiche Funktionen wie aktuelle standortbezogene Daten sowie Antworten auf rechtliche Belange.

Jede Kamera-Drohne gehört versichert

Die neue Drohnenverordnung sieht vor, dass jede Drohne versichert werden muss. Laut der alten Bestimmung waren Drohnen unter 250 Gramm von dieser Regel ausgenommen, müssen aber jetzt auch eine gültige Polizzennummer aufweisen.

Häufige Fragen zum Thema Drohnen

Die richtige Drohne für sich zu finden ist oft nicht einfach. Des Weiteren gibt es viele rechtliche Fragen zu klären. Hier finden Sie Antworten:

Wie hoch kann man mit einer Drohne fliegen?
Wenn die Drohne nicht mehr als 250 Gramm wiegt, darf sie bis maximal 30 Meter aufsteigen. Drohnen ab 250 Gramm dürfen bis maximal 120 Meter über dem Boden bewegt werden – bei ständigem Sichtkontakt. Zusätzlich benötigen Sie eine Bewilligung von der Luftfahrtbehörde Austro Control und eine Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne.
Kann jede Drohne fotografieren?
Nein, nicht jede Drohne kann fotografieren. Vergewissern Sie sich vor dem Kauf, ob Ihre gewünschte Drohne über eine Kamera verfügt oder nicht.
Worauf muss ich beim Kauf einer Drohne achten? Was ist erlaubt, was nicht?
Wenn Sie nur auf der Suche nach einem interessanten Technik-Spielzeug sind, sollten Sie darauf achten, dass die Drohne nicht mehr als 250 Gramm wiegt bzw. den Grenzwert von 79 Joule Bewegungsenergie nicht überschreitet.

Größere Drohnen über 250 Gramm oder über der 79-Joule-Grenze sind genehmigungspflichtig und benötigten eine Bewilligung von der Luftfahrtbehörde Austro Control – zusätzlich müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne abschließen. Achtung: Es gibt für Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, keine eigene Kennzeichnung.

Überlegen Sie sich vor dem Kauf, wo Sie Ihre Drohne fliegen lassen wollen. Auf Ihrem eigenen Grundstück ist es kein Problem, andernfalls benötigen Sie eine Genehmigung vom Eigentümer. Absolutes Sperrgebiet für Drohnen sind u.a. Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete – so gilt für Privatleute in ganz Wien Drohnen-Verbot.

Wenn Sie sich für eine Drohne mit montierter Kamera entscheiden, müssen Sie sich eine spezielle Genehmigung der Luftfahrtbehörde Austro Control holen, um Luftaufnahmen machen zu dürfen. Achten Sie auch darauf, dass Sie keine fremden Personen filmen bzw. fotografieren. So ist z.B. der Einsatz von Drohnen über größeren Menschenansammlungen verboten.

Achtung: Das Fliegen einer genehmigungspflichtigen Drohne ohne Bewilligung kann mit bis zu 22.000 Euro geahndet werden. Beachten Sie auch die Bestimmungen zu den Themen: Datenschutz, Sicherheitszonen, gewerberechtliche Bewilligung, Naturschutz etc.
Welches Zubehör brauche ich für meine Drohne?
Mit einer extra Tasche oder einem Rucksack ist Ihre Drohne ideal geschützt, egal wo Sie sie transportieren. Zusatz-Akkus sind besonders zu empfehlen, wenn Sie mit Ihrer Drohne z.B. eine längere Foto-Session machen möchten. Mit zusätzlichen Propellern sind Sie perfekt ausgerüstet, wenn einmal ein Propeller kaputtgeht.

Natürlich gibt es noch weiteres Zubehör, je nachdem, was Sie mit der Drohne machen möchten. So können Sie z.B.: bei Bedarf auch selbst eine Kamera an Ihrer Drohne anbringen.

Tipp: Als wirklich praktisch erweist sich die kostenlose Smartphone-App „Drone Space“. Mit dieser App gibt Austro Control eine Orientierungshilfe, damit man als Drohnen-Pilot immer genau weiß, ob und wo ein Flug erlaubt ist.
Was kosten Drohnen? Welche technischen Facts sollte ich beim Kauf meiner Drohne unbedingt beachten?
Reine Fun-Drohnen gibt’s schon ab 100 Euro. Je nach Ausstattung und Kameraqualität kann eine Drohne aber auch bis zu mehreren 1.000 Euro kosten. Für ambitionierte Hobbyfotografen eignen sich Drohnen mit fest verbauter Kamera, die zwischen 1.000 und 2.000 Euro kosten.

Achten Sie beim Kauf der Drohne darauf, wie viel sie wiegt und/oder wie stark ihre Motorleistung ist. Wenn die Drohne über 250 Gramm wiegt bzw. 79 Joule Bewegungsenergie überschreitet, benötigten Sie für die Drohne eine Bewilligung von der Luftfahrtbehörde Austro Control und eine Haftpflichtversicherung.

Drohnen werden auch professionell für verschiedenste Tätigkeiten eingesetzt. Feuerwehr und Rettungsdienste verwenden beispielsweise Drohnen mit Wärmebildkameras oder um einen Überblick über weite Flächen zu erhalten. In der Landwirtschaft werden Drohnen benützt, um eventuelle Gefahren für die Agrarflächen aufzuspüren oder um 2D bzw. 3D-Mapping zu betreiben.
Kann ich meine Drohne versichern?
Ja! Für alle Drohnen muss sogar eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf www.dronespace.at.

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